28. November 2019

Aromapflege in Gesundheits­berufen:
Was du beim Mischen auf Vorrat beachten musst

Herzlich willkommen zur ersten Ausgabe der Aromapflege News von PRIMAVERA.

Mein Name ist Lena Schröder und ich bin Produktmanagerin im Bereich Gesundheit und Pflege. Hier werde ich künftig in monatlichem Rhythmus für Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich über Neuigkeiten und Wissenswertes aus der Welt der Aromapflege berichten. Dabei spielen rechtliche Fragen (wie diesmal) ebenso eine Rolle wie Tipps und Rezepte für spezielle Patientengruppen und Anwendungsformen. Denn Informationen sind das sprichwörtliche Salz in der Suppe: Sie tragen nicht nur dazu bei, die Aromapflege als komplementäre Pflegemaßnahme in der ganzheitlichen Gesundheits- und Krankenpflege zu etablieren (ein Ziel, für das wir uns bei PRIMAVERA sehr engagieren). Informationen helfen vor allem auch denjenigen, die – häufig unter nicht ganz einfachen Bedingungen – aromapflegerisch arbeiten: Je besser sie informiert sind, desto mehr können pflegebedürftige Menschen, aber auch die Pflegenden selbst von der Kraft der Natur profitieren.

Deswegen möchte ich Dich auch einladen, Dich hier aktiv einzubringen. Ich freue mich, wenn Du diese Texte mit Kolleg*innen, Vorgesetzten und Gleichgesinnten teilst. Und ich bin gespannt auf Deine Anmerkungen, Erfahrungen, Tipps und Themenwünsche, aber natürlich auch auf Deine Kritik (aromaberatung@primaveralife.com). Außerdem solltest du, falls Du das nicht ohnehin schon getan hast, am besten gleich unserer Facebook-Gruppe „Aromapflege für Pflegefachkräfte“ beitreten. Dort hast Du die Möglichkeit, Dich zu vernetzen und den Erfahrungsaustausch weiter zu vertiefen.

Unser Thema im November:
Selbsterstellte Aromapflege-Rezepturen – „Mischen possible“

Als einer der führenden Hersteller von naturreinen ätherischen Ölen versteht sich PRIMAVERA auch als Wegbereiter in der Aromapflege (mehr zu den Grundlagen). So stellen wir nicht nur hochwertige Produkte und Mischungen zur Anwendung her, sondern setzen uns seit vielen Jahren auch für einen hohen Ausbildungsstandard und klare rechtliche Grundlagen beim Einsatz von ätherischen Ölen in der Gesundheits- und Krankenpflege ein.

So hat der von uns mit einem Gutachten beauftragte Gesundheitsrechtler Professor Hans Böhme in einer juristischen Beurteilung vom Februar 2018 („Rechtsstellung der Aromaexperten und praktische Rechtsfragen in der Aromapflege“) klargestellt, dass das Mischen von Aromaölen KEIN Inverkehrbringen im Sinne der EU-Kosmetikverordnung ist – solange der Hersteller (also z.B. PRIMAVERA) kein Vermischungsverbot vorsieht oder explizit vor dem Mischen warnt.

  •  

    Hersteller

    HERSTELLER:
    „ ... jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet..."
    Stark vereinfacht gilt in vielen Fällen: "Wer draufsteht, ist Hersteller."

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    Inverkehrbringen

    INVERKEHRBRINGEN:
    „ ... die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich...“

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    Bereitstellung

    BEREITSTELLUNG:
    „ … jede entgeltliche oder un­ent­gelt­liche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit …“

  • IM KRANKENHAUS:

    Anwender

    ANWENDER:
    „ ... Anwendung von Produkten im Rahmen privater oder (pflege-)beruf­li­cher Tätigkeit, z.B. Aromapflege Waschung im Rahmen der Grundpflege, Mischen von individuellen Aroma­pflege­rezep­turen z.B. zur Hautstärkung, …“

Wenn Du also etwa zwei oder mehrere Fertigprodukte wie Mandelöl bio und Lavendel fein bio zur direkten Anwendung mischt, dann ist das kein Herstellungsschritt im Sinne der arzneimittel- oder kosmetikrechtlichen Vorschriften, sondern dient der Anwendungsvorbereitung. Das heißt:

Pflegefachkräfte dürfen Aromaöle selbst mischen,

  • solange das Einverständnis des Arztes bzw. der Pflegedienstleitung sowie der Einrichtungsleitung vorliegt,
  • solange das Eiverständnis des/der zu Pflegenden vorliegt,
  • solange sie sich an das berufsfachlich Erlaubte halten (Pflege vs. ärztlich verordnete Therapie),
  • solange es dem entspricht, was sie in Ihrer fachlichen Fort- und Weiterbildung (z.B. zur „PRIMAVERA Aromaexpert*in“) gelernt haben.

Zweites Rechtsgutachten bestätigt: Auch Mischen auf Vorrat ist erlaubt

Schon in seinem oben zitierten ersten Gutachten hat Prof. Böhme darauf hingewiesen, dass unter der Beachtung der Sorgfaltspflicht auch auf Vorrat gemischt werden darf. Im Detail war dieser Punkt allerdings bis dato nicht geklärt.
Vor diesem Hintergrund hat PRIMAVERA ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das nun seit Oktober 2019 vorliegt. Zum Thema „Mischen auf Vorrat“ heißt es dort:
„Auch bei einem Mischen auf Vorrat liegt keine Bereitstellung auf dem Markt vor. [Es] ist unter Beachtung der Sorgfaltspflicht nicht zu beanstanden.“

Merkzettel Mischen auf Vorrat

Weiter führt Professor Böhme aus: Werden mehrere ätherische Öle nach einer Rezeptur zur Bevorratung miteinander gemischt, so muss vor der Anwendung am Körper eine Sicherheitsbewertung dieser Rezeptur erfolgen.
Weil es für die meisten Gesundheitseinrichtungen deutlich zu aufwändig ist, jeweils eigene Sicherheitsbewertungen zu erstellen, haben wir eine Sammlung sicherheitsbewerteter Rezepte erstellt, die wir Aromapflegenden zur Verfügung stellen. Die dort aufgeführten Rezepturen können problemlos von einschlägig weitergebildeten Fachkräften auf Vorrat gemischt werden.

Zu den Rezepten

In aller Kürze lautet die Essenz der beiden Rechtsgutachten also:
Sowohl das Mischen von Aromaölen an sich als auch das Mischen auf Vorrat im beruflichen Umfeld ist rechtlich insofern unbedenklich, als dass dieses der Anwendungsvorbereitung und nicht der Herstellung dient. Selbstverständlich sind dennoch die üblichen Vorschriften in Sachen Zustimmung, Information, Sorgfalt, Hygiene, Qualifikation usw. zu beachten. Und: Auf Vorrat gemischte Öle müssen sicherheitsbewertet, gekennzeichnet und dokumentiert sein.

Gute Aromapflege braucht Rechtssicherheit. Dafür setzen wir uns ein.

Wir werden uns auch künftig im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür starkmachen, dass alle diejenigen, die mit Aromapflege arbeiten wollen, dies auf möglichst eindeutiger rechtlicher Grundlage tun können.

Deswegen möchte ich Dir noch folgenden Tipp mit auf den Weg geben: Sammle Deine wichtigsten Vorratsmischungen für die Grundpflege und setze Dich mit Deiner betreuenden Apotheke in Verbindung. Denn Apotheken dürfen Sicherheitsbewertungen durchführen und helfen Dir sicher gerne bei einer rechtssicheren Anwendung der ätherischen Öle in der Pflege. Vielleicht lohnt sich sogar die Gründung eines Aromazirkels, in dem Du regelmäßig über Neuerungen informieren kannst und beteiligte Instanzen (Aromaexpert*in, Apotheker*in, Einrichtungsleitung, interessierte Mitarbeiter*innen, …) ins Gespräch kommen. Denn eine starke Verbindung schafft Vertrauen.

Nun bin ich gespannt auf Deine Rückmeldungen: Was können wir von PRIMAVERA für Dich in deinem Berufsalltag tun? Wo wünschst Du Dir besondere Unterstützung? Welche Rezepte müssen wir unbedingt in unsere Rezeptsammlung mit aufnehmen? Und welche Erfolge kannst Du in deinem Alltag mit der Aromapflege verzeichnen? Teile es uns mit in unserer Facebookgruppe oder melde Dich bei der Aromapflege Fachberatung.

Für heute herzlichen Dank für Dein Interesse. Wenn Dir diese Ausgabe gefallen hat, freuen wir uns, wenn Du die News mit Deinen Kolleg*innen teilst.

         Lena Schröder


Kontakt zu PRIMAVERA:
aromaberatung@primaveralife.com
Telefon: +49 8366-8988-878

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